Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13438
OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10 (https://dejure.org/2010,13438)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10 (https://dejure.org/2010,13438)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 3 Ws 970/10 (https://dejure.org/2010,13438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 63 StGB, § 67d Abs 6 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unanwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StGB § 67d Abs. 6
    Unanwendbarkeit von § 67d Abs. 6 StGB bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
    Fehleinweisungen in ein psychiatrisches Krankenhaus, die auf reinen Rechtsfehlern des Tatrichters beruhen, werden von der Neuregelung des § 67 d VI StGB nicht erfasst (Festhalten an Senat, StV 2007, 430 und NStZ-RR 2007, 324).

    Der Senat hat hierzu mit Beschluss vom 3.6.2005 (StV 2007, 430) ausgeführt: "Der Bundesrat hat mit seinem -dem Gesetz zu Einführung der nachträglichen Sicherungsverfahren zeitlich nachfolgenden- "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Drucks. 15/3652) diese Problematik möglicher Fehleinweisungen aus bloßen Rechtsgründen unter Hinweis auf die in NStZ 2003, 222 abgedruckte Entscheidung des Senats ausdrücklich aufgegriffen (vgl. BT-Drucks 15/3652 S. 15) und eine entsprechende Klarstellung des Gesetzestextes dahin vorgeschlagen, dass sich nachträglich aus tatsächlichen Gründen ergeben muss, dass die Tat nicht unter dem Einfluss eines Zustandes im Sinne des § 63 StGB begangen wurde (§ 67d Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 des Entwurfs).

    Zwar deuten der Wortlaut von § 67 d VI StGB und § 66 III StGB und auch die amtliche Begründung des Gesetzesentwurfs in diese Richtung (vgl. Senat, StV 2007, 430).

  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08

    Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
    21.5.2008 (3 Ws 344/08, NStZ-RR 2008, 324 ff.) ausgeführt:.

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 21.05.2008 (NStZ-RR 2008, 324) ausgeführt:.

    Dafür bieten die Gesetzesmaterialien keinerlei Anhalt, das Gegenteil ergibt sich vielmehr aus den Materialien zum nachfolgenden "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Dr. 15/3652), wie der Senat im Beschluss vom 21.5.2008 (NStZ-RR 2008, 324) nochmals hervorgehoben hat.

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Kammerbeschluss vom 19.10.2006 (NStZ-RR 2007, 29) zur Auslegung des § 67 d Abs. 6 StGB anlässlich einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Senats ausgeführt: "Es ist von Verfassungs wegen - auch unter Berücksichtigung des besonderen Gewichts des Freiheitsgrundrechts - nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte § 67 d Abs. 6 StGB nicht auf Fälle ausschließlich fehlerhafter Rechtsanwendung in dem der Unterbringung zu Grunde liegenden Urteil angewendet haben.

    Diese Bewertung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als "nicht zu beanstanden" (NStZ-RR 2007, 29, 4. Abs.) bezeichnet.

  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).

    Es ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, den häufig auftretenden Widerstreit beider Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips zum Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 22, 322 ).".

  • OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10

    Maßregelvollzug: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
    Vielmehr hat sich etwa das Thüringer Oberlandesgericht (Beschluss vom 10.09.2010, Az. 1 Ws 164/19 [richtig: 1 Ws 164/10 - d. Red.] , zit. nach Juris) der Rechtsprechung des Senats ausdrücklich angeschlossen.
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
    Zutreffend sind sie davon ausgegangen, dass es sich bei der rechtlichen Zuordnung der unstreitigen tatsächlichen Feststellungen zu den Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB um einen juristischen Subsumtionsvorgang handelt, der der Rechtskraft fähig ist, und für den als solchen keine Wiederaufnahmemöglichkeit besteht (§ 359 StPO; vgl. dazu BGHSt 39, 75 ; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 359 Rn. 25).
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 635/07

    Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach rechtsfehlerhafter und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
    Die von Berg/Wiedner (a.a.O., S. 438) vertretene Rechtsausicht, dass die Rechtskraft des Maßregelausspruchs geringere Wirkung entfalte als die des Strafausspruchs, ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig, wie die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorrang des Erkenntnisverfahrens vor dem Verfahren über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung zeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 15.4. 2008, 5 StR 635/07, Rdnr. 11), wenn auch nach der Entscheidung des BGH kein substantieller Unterschied zwischen der Unterbringung nach § 63 StGB und der Sicherungsverwahrung bestehen soll.
  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

  • OLG Schleswig, 08.01.2007 - 2 VAs 18/06

    Strafvollzug: Vorschaltverfahren bei Streit über die Übernahme eines Gefangenen

  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 3 Ws 589/92

    Tatbegehung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Anrechnungsregel; Unterbringung

  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
  • OLG Frankfurt, 22.05.1978 - 3 Ws 290/78
  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Annahme, dass im Erledigungsverfahren bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 StGB die Überprüfung der ausschließlich rechtlich fehlerhaften Anordnung der Maßregel nicht möglich sein soll (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08, juris Rn. 11, NStZ-RR 2008, 324; Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 16; als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen in BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 29; Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12, juris Rn. 42, NStZ-RR 2015, 59).

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass es sich bei der Subsumtion der tatsächlichen Feststellungen zu den Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB um einen juristischen Subsumtionsvorgang handele, der der Rechtskraft fähig sei und für den als solchen keine Wiederaufnahmemöglichkeit bestehe (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 22; zustimmend auch BVerfG, a.a.O.).

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    b) Abgesehen von den vorstehenden Ausführungen käme auch eine Erledigung der Maßregel wegen einer Fehleinweisung aufgrund von Rechtsfehlern (wozu die Bewertung einer Störung als "schwer" i. S. d. § 20 StGB gehört, s. o.) nach insoweit einhelliger Rechtsprechung nicht in Betracht (OLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2010, Ws 90/10, juris, Rn. 23; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2010, 3 Ws 970/10, Rn. 16 ff.; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010, 1 Ws 164/10, juris, Rn. 14.; LG Berlin, a. a. O. Rn. 22 ff.).
  • OLG Braunschweig, 11.04.2017 - 1 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Entscheidung

    Hingegen steht die Rechtskraft des Anlassurteils einer Erledigungserklärung dann nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen einer Unterbringung von Anfang an aus tatsächlichen Gründen nicht vorgelegen haben (Thüringer OLG, a.a.O; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2010, 3 Ws 970/10, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung einer Maßregel (hier: Unterbringung im

    Diese Vorschrift ist nach ständiger, von Verfassungs wegen nicht zu beanstandender (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2007, 29 [BVerfG 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06] ) Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 3 Ws 970/10) auf Fälle der Fehleinweisung, in denen die Anordnung der Unterbringung nicht auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, sondern allein auf Rechtsfehlern des erkennenden Gerichts beruht, nicht anwendbar.
  • OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21

    Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung

    § 67d Abs. 6 S. 1 StGB erfasst somit nur Fehleinweisungen aus tatsächlichen Gründen (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 860/20 v. 17.02.2021; 2 Ws 532/20 v. 28.12.2020; 2 Ws 774/20 v. 14.12.2020; 4 Ws 227/20 v. 23.04.2020; 1 Ws 381/17 v. 19.07.2018; 1 Ws 286, 287/18 v. 05.07.2018; 1 Ws 651/11 v. 19.03.2012; OLG Zweibrücken, 1 Ws 328/16 v. 23.04.2018 - juris; OLG Frankfurt, 3 Ws 970/10 v. 14.10.2010, juris; 3 Ws 298-299/05 v. 03.06.2005 - StV 2007, 430; BVerfG, 2 BvR 1496/15 v. 16.08.2017 - juris; 2 BvR 1486/06 v. 19.10.2006 - NStZ-RR 2007, 29), wenn sich also herausstellt, dass die der Einweisungsentscheidung zugrundeliegenden Befundtatsachen in Wirklichkeit nicht vorlagen (vgl. Senat, 1 Ws 381/17 v. 19.07.2018).
  • OLG Dresden, 29.02.2012 - 2 Ws 70/12

    Maßregel

    Entsprechend erklärte die Strafvollstreckungskammer die Maßregel für erledigt, § 67d Abs. 6 S. 1 StGB; zugleich stellte sie klärend fest, dass wegen der zu Unrecht angeordneten Unterbringung Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 S. 2 StGB nicht eingetreten sei (h.M.; vgl. Senat {Korr|NStZ-RR 2008, 630|NStZ 2008, 630}} f.; LG Meiningen, Beschluss vom 18. Februar 2009 - Az.: 4 StVK 569/07 -, zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht NStZ-RR 2011, 61 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - Az.: 3 Ws 970/10 -, zitiert nach juris; a.A. Braasch in jurisPR- StrafR 11/2008 Anm. 2, der - verfassungsrechtlich zweifelhaft - über die Wortlautgrenze des § 67d Abs. 6 S. 1 StGB hinaus [vgl. Braasch a.a.O. lit. C.] auch in diesen Fällen Führungsaufsicht eintreten lassen will).
  • LG Berlin, 01.12.2010 - 594 StVK 146/10

    Maßregelvollstreckung: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Derartige Fehler sind im Rechtsmittelzug oder - soweit möglich - im Wiederaufnahmeverfahren zu berichtigen, nicht hingegen im Vollstreckungsverfahren (vgl. Thüringer OLG a.a.O., Rn. 14; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 3 Ws 970/10 -, bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht